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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78   

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https://dejure.org/1978,43
BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78 (https://dejure.org/1978,43)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1978 - 1 B 13.78 (https://dejure.org/1978,43)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1978 - 1 B 13.78 (https://dejure.org/1978,43)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Studienabschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2464 (Ls.)
  • DÖV 1978, 449
 
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Wird zitiert von ... (310)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
    In diesen Grenzen hat die Ausländerbehörde über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unter Abwägung der öffentlichen Interessen einerseits und der Interessen des den Aufenthalt begehrenden Ausländers andererseits nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden; das ihr eröffnete Ermessen, das auf zahlreiche wirtschaftliche, soziale und politische Gegebenheiten Bedacht zu nehmen hat (BVerwGE 38, 90 [91]; 42, 148 [156]), ist weit und grundsätzlich nur durch das im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Willkürverbot gebunden.
  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
    In diesen Grenzen hat die Ausländerbehörde über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unter Abwägung der öffentlichen Interessen einerseits und der Interessen des den Aufenthalt begehrenden Ausländers andererseits nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden; das ihr eröffnete Ermessen, das auf zahlreiche wirtschaftliche, soziale und politische Gegebenheiten Bedacht zu nehmen hat (BVerwGE 38, 90 [91]; 42, 148 [156]), ist weit und grundsätzlich nur durch das im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Willkürverbot gebunden.
  • BVerwG, 17.08.1976 - 6 B 2.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung eines

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann daher ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (Beschlüsse vom 18. Mai 1973 - BVerwG 1 B 26.73 - und vom 17. August 1976 - BVerwG 6 B 2.76 -).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21]; Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] und vom 27. Dezember 1976 - BVerwG 1 B 186.76 -).
  • BVerwG, 18.05.1973 - I B 26.73

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Rahmen einer Beschwerde

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann daher ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (Beschlüsse vom 18. Mai 1973 - BVerwG 1 B 26.73 - und vom 17. August 1976 - BVerwG 6 B 2.76 -).
  • BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21]; Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] und vom 27. Dezember 1976 - BVerwG 1 B 186.76 -).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 203.62

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Kürzung einer gewährten Fürsorgeunterstützung

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
    Das Gericht entscheidet nach richterlichem Ermessen, ob es sich die erforderliche Sachkunde zutraut (Urteil vom 15. April 1964 - BVerwG 5 C 203.62 - BVerwGE 18, 213 [218]).
  • BVerwG, 19.03.1970 - IV B 155.69

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Eingriff in den Grundbesitz - Grundsätzliche

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
    Es verletzt seine Aufklärungspflicht, wenn es sich eine unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (Beschluß vom 19. März 1970 - BVerwG 4 B 155.69 - DVBl. 1970 S. 582 [583]).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77

    Unterbleiben der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei gleichzeitiger

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auch zu prüfen hat, ob ihre Ermessensfreiheit wegen des vorausgegangenen behördlichen Handelns nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, insbesondere aus Gründen des Vertrauensschutzes eingeschränkt ist (Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -).
  • BVerwG, 27.12.1976 - 1 B 186.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21]; Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] und vom 27. Dezember 1976 - BVerwG 1 B 186.76 -).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Ein solcher Verstoß wäre ein materieller Rechtsfehler (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.44 § 2 AuslG Nr. 8 ) und deshalb - trotz § 134 Abs. 4 VwGO - auch im Verfahren der Sprungrevision beachtlich.
  • BVerwG, 01.07.1987 - 1 C 25.85

    Gewerberecht - Höhere Bildung - Unterrichtswesen

    Diese Schlußfolgerung wäre revisionsgerichtlich unter dem Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht nur zu beanstanden, wenn sich das Berufungsgericht damit eine Sachkunde zugeschrieben hätte, die ihm keinesfalls zur Verfügung stehen kann, oder wenn seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen ließen (vgl. z.B. Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 und 5. August 1997 - BVerwG 1 B 144.97 - NJW-RR 1998, 784).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78   

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https://dejure.org/1978,310
BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78 (https://dejure.org/1978,310)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1978 - 1 B 38.78 (https://dejure.org/1978,310)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1978 - 1 B 38.78 (https://dejure.org/1978,310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Einreise zu Ausbildungszwecken - Entwicklungsländer - Aufenthaltserlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2464 (Ls.)
  • DVBl 1978, 886
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78
    Danach wird es regelmäßig pflichtgemäßer Ermessensausübung entsprechen, die einem Ausländer aus einem Entwicklungsland zur Aufnahme einer Berufsausbildung erteilte Aufenthaltserlaubnis bis zum Abschluß der Ausbildung zu verlängern, wenn nicht im Einzelfall entsprechend gewichtige öffentliche Interessen entgegenstehen (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 -).

    Sie entbehrt deswegen der grundsätzlichen Bedeutung (Beschlüsse vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -, vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 -) Abgesehen davon kann nicht ernstlich zweifelhaft sein, daß für den Kläger nicht allein deswegen, weil die ihm von der Ausländerbehörde in Kassel zuletzt erteilte, bis zum 4. November 1975 befristete Aufenthaltserlaubnis keine weiteren Einschränkungen enthielt, ein Vertrauenstatbestand dahin geschaffen wurde, nach Ablauf der Frist für eine neue, langjährige Ausbildung eine weitere Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

    Die Ausländerbehörde hat aber nicht dadurch für den Kläger eine berechtigte Erwartung, ihm werde noch eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, begründet, daß sie seine Ausreisepflicht während dieses Verwaltungsrechtsstreits nicht zwangsweise durchgesetzt hat (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 -).

  • BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77

    Unterbleiben der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei gleichzeitiger

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78
    Es ist in der Rechtsprechung des Senats ferner anerkannt, daß die Ausländerbehörde in der Regel ihr Ermessen rechtsfehlerfrei ausübt, wenn sie aus Entwicklungsländern zu Ausbildungszwecken eingereisten Ausländern nach abgeschlossener Ausbildung und einer zweckdienlichen praktischen Erprobungszeit keine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt (Beschlüsse vom 11. September 1972 - BVerwG 1 C 20.71 -, vom 6. Februar 1973 - BVerwG 1 B 88.72 -, vom 11. April 1975 - BVerwG 1 B 10.75 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 5], vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -).

    Wie ebenfalls durch die Rechtsprechung des Senats geklärt ist, hat die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über eine neue Aufenthaltserlaubnis auch zu prüfen, ob ihre Ermessensfreiheit wegen eines vorausgegangenen behördlichen Handelns nach dem Grundsatz von Treu und Glauben bzw. aus Gründen des Vertrauensschutzes eingeschränkt ist (Beschlüsse vom 25. Januar 1973 - BVerwG 1 B 85.72 - [DVBl. 1973, 699], vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -).

    Sie entbehrt deswegen der grundsätzlichen Bedeutung (Beschlüsse vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -, vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 -) Abgesehen davon kann nicht ernstlich zweifelhaft sein, daß für den Kläger nicht allein deswegen, weil die ihm von der Ausländerbehörde in Kassel zuletzt erteilte, bis zum 4. November 1975 befristete Aufenthaltserlaubnis keine weiteren Einschränkungen enthielt, ein Vertrauenstatbestand dahin geschaffen wurde, nach Ablauf der Frist für eine neue, langjährige Ausbildung eine weitere Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

  • BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78
    Daher kann eine etwaige Unzulänglichkeit, der Darstellung im Tatbestand des Urteils nicht mit der Revision als Verfahrensmangel gerügt werden und folglich auch nicht zur Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen (Urteil vom 24. April 1963 - BVerwG 6 C 49.61 - [DVBl. 1963, 627]; Beschlüsse vom 11. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 60.73 - [DÖV 1974, 172], vom 15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 -).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78
    Im Rahmen dieses grundsätzlich weiten Ermessens hat sie eine Abwägung der öffentlichen Interessen und der Interessen des Ausländers an einem Aufenthalt im Geltungsbereich des Ausländergesetzes vorzunehmen und dabei zahlreiche wirtschaftliche, soziale und politische Gegebenheiten zu berücksichtigen (Urteile vom 29. April 1971 - BVerwG 1 C 7.69 - [BVerwGE 38, 90 [91]] und vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 35.72 - [BVerwGE 42, 148 [567]]).
  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78
    Im Rahmen dieses grundsätzlich weiten Ermessens hat sie eine Abwägung der öffentlichen Interessen und der Interessen des Ausländers an einem Aufenthalt im Geltungsbereich des Ausländergesetzes vorzunehmen und dabei zahlreiche wirtschaftliche, soziale und politische Gegebenheiten zu berücksichtigen (Urteile vom 29. April 1971 - BVerwG 1 C 7.69 - [BVerwGE 38, 90 [91]] und vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 35.72 - [BVerwGE 42, 148 [567]]).
  • BVerwG, 29.03.1961 - III B 43.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78
    Die Klärung der für grundsätzlich bedeutsam erachteten Rechtsfrage muß unmittelbar auf Grund der im angegriffenen Urteil enthaltenen Feststellungen möglich sein und darf nicht erst eine weitere Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache erfordern (Beschlüsse vom 29. März 1961 - BVerwG 3 B 43.60 - [NJW 1961, 1229], vom 13. Dezember 1976 - BVerwG 2 B 50.76 -).
  • BVerwG, 24.04.1963 - VI C 49.61

    Versorgung der ehemaligen Soldaten - Begriff des politischen Beweggrundes für die

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78
    Daher kann eine etwaige Unzulänglichkeit, der Darstellung im Tatbestand des Urteils nicht mit der Revision als Verfahrensmangel gerügt werden und folglich auch nicht zur Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen (Urteil vom 24. April 1963 - BVerwG 6 C 49.61 - [DVBl. 1963, 627]; Beschlüsse vom 11. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 60.73 - [DÖV 1974, 172], vom 15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 -).
  • BVerwG, 11.12.1973 - VI C 60.73

    Begründetheit einer Verfahrensrevision - Inhaltliche Wiedergabe von nicht

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78
    Daher kann eine etwaige Unzulänglichkeit, der Darstellung im Tatbestand des Urteils nicht mit der Revision als Verfahrensmangel gerügt werden und folglich auch nicht zur Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen (Urteil vom 24. April 1963 - BVerwG 6 C 49.61 - [DVBl. 1963, 627]; Beschlüsse vom 11. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 60.73 - [DÖV 1974, 172], vom 15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 -).
  • BVerwG, 11.04.1975 - 1 B 10.75

    Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Einhaltung gesetzlich

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78
    Es ist in der Rechtsprechung des Senats ferner anerkannt, daß die Ausländerbehörde in der Regel ihr Ermessen rechtsfehlerfrei ausübt, wenn sie aus Entwicklungsländern zu Ausbildungszwecken eingereisten Ausländern nach abgeschlossener Ausbildung und einer zweckdienlichen praktischen Erprobungszeit keine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt (Beschlüsse vom 11. September 1972 - BVerwG 1 C 20.71 -, vom 6. Februar 1973 - BVerwG 1 B 88.72 -, vom 11. April 1975 - BVerwG 1 B 10.75 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 5], vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -).
  • BVerwG, 13.12.1976 - 2 B 50.76

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache hinsichtlich der Rechtsvoraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78
    Die Klärung der für grundsätzlich bedeutsam erachteten Rechtsfrage muß unmittelbar auf Grund der im angegriffenen Urteil enthaltenen Feststellungen möglich sein und darf nicht erst eine weitere Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache erfordern (Beschlüsse vom 29. März 1961 - BVerwG 3 B 43.60 - [NJW 1961, 1229], vom 13. Dezember 1976 - BVerwG 2 B 50.76 -).
  • BVerwG, 29.08.1972 - I B 51.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung

  • BVerwG, 06.02.1973 - I B 88.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 25.01.1973 - I B 85.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 11.09.1972 - I C 20.71
  • BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative - Abschiebungsandrohung - Neue maßgebliche

    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß bei der Entscheidung über eine neue Aufenthaltserlaubnis auch zu prüfen ist, ob die Ermessensfreiheit der Ausländerbehörde wegen eines vorausgegangenen behördlichen Handelns nach dem Grundsatz von Treu und Glauben bzw. aus Gründen des Vertrauensschutzes eingeschränkt ist (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8; Beschluß vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 9).

    Diese Frage entbehrt daher grundsätzlicher Bedeutung (Beschluß vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - a.a.O.).

  • BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Rechtsstaatsprinzip - Verhältnismäßigkeit -

    Die Behörde hat über die Aufenthaltserlaubnis auf Grund einer Abwägung der öffentlichen Interessen mit den Interessen des Ausländers nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BVerwGE 38, 90; Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [Buchholz a.a.O. Nr. 8]; vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [Buchholz a.a.O. Nr. 9 = DVBl. 1978, 886]).

    Die Ermessensfreiheit kann aus Gründen des Vertrauensschutzes (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - und vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [a.a.O.]) und auf Grund des Sozialstaatsprinzips (BVerwGE 42, 148 [157]) eingeschränkt sein.

    Jedoch übt die Behörde ihr Ermessen in der Regel auch rechtmäßig aus, wenn sie dem aus einem Entwicklungsland zu Ausbildungszwecken eingereisten Ausländer nach abgeschlossener Ausbildung und einer zweckdienlichen praktischen Erprobungszeit keine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt (Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 B 10.75 - [Buchholz a.a.O. Nr. 5]; vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [a.a.O.]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2016 - 2 L 68/15

    Einfügen nach der überbaubaren Grundstücksfläche

    Enthält der Tatbestand eines Urteils Unklarheiten, kann gemäß § 119 Abs. 1 VwGO die Berichtigung binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils beantragt werden; da diese Vorschrift auf Antrag eine Klarstellung des Tatbestandes ermöglicht, kann eine etwaige Unzulänglichkeit der Darstellung im Tatbestand des Urteils nicht als Verfahrensmangel gerügt werden (BVerwG, Beschl. v. 09.03.1978 - BVerwG 1 B 38.78 -, juris, RdNr. 3, m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Es wird ebenfalls durch das Rechtsstaatsprinzip und den sich aus ihm herleitenden Rechtsgrundsätzen begrenzt, wie das Willkürverbot (BVerwGE 42, 148 [156]) und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit (Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG I B 239.77 -) und des Vertrauensschutzes (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 [Buchholz, a.a.O. § 2 AuslG Nr. 83, vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [Buchholz, a.a.O. § 2 AuslG Nr. 93).
  • BVerwG, 17.05.1979 - 1 B 282.77

    Rechtsmittel

    Die Ausländerbehörde hat vor allem das Rechtsstaatsprinzip und damit das Willkürverbot (BVerwGE 42, 148 [156]) sowie die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit (Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -) und des Vertrauensschutzes (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8] , vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [Buchholz a.a.O. § 2 AuslG Nr. 9] mit weiteren Nachweisen) zu beachten.

    In der Regel beurteilt es sich nämlich ausschließlich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls, ob die Nichtverlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Verletzung des dem Ausländer gebührenden Vertrauensschutzes bzw. nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ermessensfehlerhaft ist oder nicht (Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG 1 B 7.76 -, vom 6. Mai 1977 - BVerwG 1 B 51.77 -, vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 28.77

    Erlaubnis der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

    Es wird ebenfalls durch das Rechtsstaatsprinzip und den sich aus ihm herleitenden Rechtsgrundsätzen begrenzt, wie das Willkürverbot (BVerwGE 42, 148 [156]) und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit (Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -) und des Vertrauensschutzes (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [Buchholz a.a.O. § 2 AuslG Nr. 8], vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [Buchholz a.a.O. § 2 AuslG Nr. 9]).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung

    Die Revision kann aber nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur zugelassen werden, wenn die Klärung der grundsätzlich bedeutsamen Rechtsfrage unmittelbar auf Grund des angegriffenen Urteils möglich ist und nicht die Aufhebung und Zurückverweisung der Sache voraussetzt (Beschlüsse vom 29. März 1961 - BVerwG 3 B 43.60 - [Buchholz 427.3 § 359 LAG Nr. 120 = NJW 1961, 1229], vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 9 = DVBl. 1978, 886]).
  • BVerwG, 06.07.1987 - 1 B 57.87

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Vertrauensschutz infolge

    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß bei der Entscheidung über eine neue Aufenthaltserlaubnis auch zu prüfen ist, ob die Ermessensfreiheit der Ausländerbehörde wegen eines vorausgegangenen behördlichen Handelns nach dem Grundsatz von Treu und Glauben bzw. aus Gründen des Vertrauensschutzes eingeschränkt ist (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402, 24 § 2 AuslG Nr. 8; Beschluß vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 9; Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -).

    Diese Frage entbehrt daher der grundsätzlichen Bedeutung (Beschluß vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - a.a.O.).

  • BVerwG, 21.07.1978 - 1 B 243.78

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach einer gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung

    Diese Tatsache mag zwar bei der Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen sein, schließt aber das behördliche Ermessen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG nicht aus (Beschlüsse vom 29. August 1972 - BVerwG 1 B 51.72 - [DÖV 1973, 414], vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [BayVBl. 1978, 345]).
  • BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81

    Einbürgerungsbehörde - Ermessensentscheidung - Einbürgerungsantrag - Staatliche

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist außerdem geklärt, daß die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (§ 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG) von Ausländern, denen der Aufenthalt im Bundesgebiet zum Zwecke der Berufsausbildung gestattet worden ist, entwicklungshilfepolitische Ziele des Staates berücksichtigen und ihnen regelmäßig Vorrang vor den privaten Belangen des Ausländers an einem über die Ausbildungszeit hinausgehenden Aufenthalt im Bundesgebiet einräumen darf (Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 B 10.75 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 5; vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - Buchholz a.a.O. Nr. 9 = DVBl. 1978, 886; vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - Buchholz a.a.O. Nr. 12 = DÖV 1979, 294; vom 26. August 1980 - BVerwG 1 C 27.78 - BayVBl. 1980, 761 = InfAuslR 1980, 304).
  • BVerwG, 03.11.1989 - 1 B 142.89

    Studenten aus Entwicklungsländern - Fehlerfreie Ermessensausübung -

  • BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

  • BVerwG, 06.12.1982 - 1 B 118.82

    Voraussetzungen einer aufenthaltsrechtlich erheblichen Einwanderung -

  • BVerwG, 18.05.1982 - 1 B 44.82

    Anforderungen an den Vetrauensschutz bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 66.90

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anspruch

  • BVerwG, 09.06.1981 - 7 CB 94.80

    Anordnung eines Halteverbots für einen bereits als Gehweg gekennzeichneten

  • BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 98.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung

  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 B 249.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 12.07.1978 - 1 B 182.78

    Ausweisung nach Betäubungsmittelvergehen - Schutz von Ehe und Familie

  • BVerwG, 22.08.1986 - 1 B 131.86

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung

  • BVerwG, 11.04.1986 - 1 B 127.85

    Anspruch eines Ausländers auf Arbeitslosenhilfe - Geltendmachung von

  • BVerwG, 06.01.1986 - 1 B 137.85

    Vereinbarkeit einer Ausweisung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -

  • BVerwG, 27.09.1988 - 3 CB 23.88

    Voraussetzungen für die Geltendmachung der etwaigen Unrichtigkeit des

  • BVerwG, 31.03.1988 - 4 B 54.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 14.05.1986 - 1 B 69.85

    Aufenthaltsrecht für Ausländer mit Familienangehörigen im Bundesgebiet -

  • BVerwG, 15.10.1980 - 1 B 817.80

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei Abschluss von zwei Ausbildungen in

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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,591
BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78 (https://dejure.org/1978,591)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1978 - 1 B 64.78 (https://dejure.org/1978,591)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1978 - 1 B 64.78 (https://dejure.org/1978,591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Ausweisungstatbestandes - Feststellungen des Strafgerichts - Verurteilung - Ausweisungstatbestand - Ausländerbehörde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2464
  • DÖV 1978, 450
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 05.07.1977 - 1 B 109.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel wegen

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78
    Wenn aber eine weitere Aufklärung des Sachverhalts sich nicht aufdrängt, insbesondere nichts dafür ersichtlich ist, daß die Ausländerbehörde den Vorfall besser als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht aufklären kann, darf die Behörde die Feststellungen des Strafurteils ihrer Entscheidung zugrunde legen (Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - BVerwGE 35, 291 [294]; Beschlüsse vom 12. Mai 1977 - BVerwG 1 B 72.77 - und vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Umstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts ankommt (Beschlüsse vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 - vom 2. November 1977 - BVerwG 1 B 244.77 -).

  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78
    Wenn aber eine weitere Aufklärung des Sachverhalts sich nicht aufdrängt, insbesondere nichts dafür ersichtlich ist, daß die Ausländerbehörde den Vorfall besser als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht aufklären kann, darf die Behörde die Feststellungen des Strafurteils ihrer Entscheidung zugrunde legen (Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - BVerwGE 35, 291 [294]; Beschlüsse vom 12. Mai 1977 - BVerwG 1 B 72.77 - und vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 -).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77

    Bindung der Ausländerbehörde - Ausländer - Ausweis aufgrund spezialpräventiver

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78
    Zwar ist die Ausländerbehörde an die strafgerichtlichen Feststellungen rechtlich nicht gebunden (vgl. auch Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - [NJW 1977, 2037 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45]).
  • BVerwG, 12.05.1977 - 1 B 72.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78
    Wenn aber eine weitere Aufklärung des Sachverhalts sich nicht aufdrängt, insbesondere nichts dafür ersichtlich ist, daß die Ausländerbehörde den Vorfall besser als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht aufklären kann, darf die Behörde die Feststellungen des Strafurteils ihrer Entscheidung zugrunde legen (Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - BVerwGE 35, 291 [294]; Beschlüsse vom 12. Mai 1977 - BVerwG 1 B 72.77 - und vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 -).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist dementsprechend geklärt, daß die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung von der Richtigkeit der Verurteilung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel ohne weiteres ausgehen darf und lediglich zu prüfen hat, ob das abgeurteilte Verhalten des Ausländers im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles eine Ausweisung geboten erscheinen läßt (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - BVerwGE 4, 8, 299 [301]; Beschluß vom 17. September 1976 - BVerwG 1 B 14.76 -).
  • BVerwG, 02.11.1977 - 1 B 244.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Umstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts ankommt (Beschlüsse vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 - vom 2. November 1977 - BVerwG 1 B 244.77 -).
  • BVerwG, 27.12.1977 - 1 B 258.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78
    Ob nämlich diese Würdigung zutreffend ist oder nicht, ist für die Frage einer die Zulassung der Revision rechtfertigenden Abweichung ohne Bedeutung (Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 135.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128], vom 27. Dezember 19.77 - BVerwG 1 B 258.77 -).
  • BVerwG, 17.09.1976 - 1 B 14.76

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist dementsprechend geklärt, daß die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung von der Richtigkeit der Verurteilung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel ohne weiteres ausgehen darf und lediglich zu prüfen hat, ob das abgeurteilte Verhalten des Ausländers im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles eine Ausweisung geboten erscheinen läßt (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - BVerwGE 4, 8, 299 [301]; Beschluß vom 17. September 1976 - BVerwG 1 B 14.76 -).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AusIG, die insoweit auf die nach § 12 AufenthG/EWG zu beurteiIenden Ausweisungen grundsätzlich anwendbar ist, besteht allerdings für die Ausländerbehörde unbeschadet dessen, daß sie in der Regel von der Richtigkeit der strafrichterlichen Entscheidung ausgehen darf, keine rechtliche Bindung an die tatsächlichen Feststellungen und an die Beurteilungen des Strafrichters (BVerwGE 35, 291 [294]; 48, 299 [301]; Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 - Buchholz 402.24 § 10 AusIG Nr. 50 = DÖV 1978, 450).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03

    Einbürgerungsausschluss wegen (geringfügiger) Straftat

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Behörde den Vorfall besser aufklären kann als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft oder das Strafgericht oder ihr erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht (BVerwG, Beschluss vom 2.3.1978 - 1 B 64/78 -, NJW 1978, 2464; Beschluss vom 16.9.1986 - 1 B 143/86 -, NVwZ 1987, 144; Beschluss vom 8.5.1989 - 1 B 77/89 -, InfAuslR 1989, 269; Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht [GK/AuslR], § 46 AuslG RdNr. 68 ff.; Hailbronner, Ausländerrecht, § 46 AuslG RdNr. 17; Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl., § 46 AuslG RdNr. 14).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Tatbestandliche Voraussetzung der Ausweisung ist danach, wie der Senat wiederholt betont hat, allein die strafgerichtliche Verurteilung (Beschlüsse vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 45 - NJW 1977, 2037], vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 50 = NJW 1978, 2464]).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung

    Darüber hinaus stellt das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung nur dann einen Verfahrensmangel dar, wenn es nach der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts auf die unaufgeklärt gebliebenen Umstände ankommt (Urteil vom 6. Dezember 1966 - BVerwG 2 C 4.65 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 18]; Beschluß vom 9. November 1972 - BVervG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96], vom 2. November 1977 - BVerwG 1 B 244.77 -, vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 -).
  • BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 121.78

    Duldung des Aufenthalts - Ordnungsmäßiger Aufenthalt

    Deswegen kann es nur in Ausnahmefällen bei pflichtgemäßer, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtender Ausübung des Ausweisungsermessens geboten sein zu prüfen, ob die tragenden Feststellungen des Strafurteils zutreffen (Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 - [DÖV 1978, 450], vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 84.78 -).
  • VGH Hessen, 02.03.1992 - 12 UE 1603/91

    Ermessensfehlerhafte Ausweisung eines straffällig gewordenen Türken - mangelhafte

    4 St 38/77">NJW 1977, 2037 = DÖV 1978, 179; BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78 -, NJW 1978, 2464; BVerwG, 16.09.1986 - 1 B 143.86 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12; BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 118).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2017 - 5 A 2529/15

    Untersagung der Haltung eines Schäferhundmischlings wegen Gefährlichkeit;

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 2016 - 3 B 68.14 -, juris, Rn. 20, vom 3. September 1992 - 11 B 22.92 -, juris, Rn. 3, vom 28. September 1981 - 7 B 188.81 -, juris, Rn. 7, vom 2. März 1978 - 1 B 64.78 -, juris, Rn. 5; OVG NRW, Beschlüsse vom 15. Mai 2012 - 16 B 372/12 -, und vom 12. Juli 2011 - 16 A 89/11 -, juris, Rn. 8 ff.; Bay. VGH, Beschluss 5. März 2014 - 22 ZB 12.2174, 22 ZB 12.2175 -, juris, Rn. 28; Dawin, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Oktober 2016, § 108 Rn. 20 f.; Höfling/Rixen, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 108 Rn. 58 f.; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 108 Rn. 4.
  • BVerwG, 12.02.1986 - 1 CB 41.85

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Soweit der Kläger unter Hinweis auf das Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - (BVerwGE 48, 299) und den Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 - (DÖV 1978, 450) geltend macht, daß der bei der Ausweisung zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Abwägung des öffentlichen Interesses mit dem Interesse des Ausländers gebiete und daß nach dem Beschluß vom 30. Dezember 1981 - BVerwG 1 B 173.81 - (NJW 1982, 1960) diese Abwägung die Ermittlung der Individualinteressen voraussetze (Beschwerdebegründung S. 2), legt er ebenfalls nicht dar, inwiefern das Berufungsgericht hiervon mit einem widersprechenden Rechtssatz abgerückt sein soll.
  • BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 181.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung eines Ausländers wegen

    Die in diesem Zusammenhang erheblichen Rechtsfragen sind ebenfalls durch die Rechtsprechung des Senats geklärt (Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 - und vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 84.78 -), und zwar wie folgt:.
  • BVerwG, 28.07.1980 - 1 B 788.80

    Ausübung des Ausweisungsermessens durch die Ausländerbehörde - Grundsätzliche

    In dem Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 50), auf den in der Beschwerdeschrift hingewiesen wird, ist die Rechtsprechung des Senats zusammenfassend dargestellt worden (ebenso Beschluß vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 181.78 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 52]).
  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 81.76

    Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Verurteilungen wegen

  • BVerwG, 04.07.1978 - 1 B 201.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ausweisung eines Ausländers -

  • BVerwG, 12.03.1979 - 1 B 84.79

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.03.1979 - 1 B 595.78

    Ausweisung ohne vorherige Verwarnung bei wiederholten Verurteilungen - Erneute

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